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Unsere BLZ & BIC
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Zusätzlicher Schutz –
Privathaftpflicht Premium

Bereits kleine Miss­geschicke können zu großen Schäden führen. Die einfache Privat­haft­pflicht springt aber nicht immer ein! Wir empfehlen daher die Privat­haftpflicht Premium, die für jede Kundin und jeden Kunden ein sinnvolles Plus an Absicherung bietet. Die wichtigsten Leistungen der PHV Premium auf einen Blick:

  • Delikt­unfähige Kinder
    Ihr fünf­jähriger Sohn zerkratzt aus Versehen das Auto Ihres Nachbarn. 
  • Forderungs­ausfall­deckung
    Forderungs­ausfall heißt: Sollten Sie selbst einmal der Geschädigte sein und der Schaden­verursachende keinen Versicherungs­schutz haben bzw. zahlungs­unfähig sein, zahlt Ihre Privat­haftpflicht im Rahmen der Forderungs­ausfall­deckung Ihren eigenen Schaden. 
  • Neuwert­entschädigung
    Wenn Gegenstände beschädigt werden, die vor nicht mehr als einem Jahr angeschafft wurden, werden sie zum Neu­wert bis 5.000 Euro ersetzt. Multi­mediageräte und Brillen sind ausgeschlossen.
  • Nachhaltiger Schadensersatz
    Wenn statt einer Neu­anschaffung eine durch unseren Versicherungs­­nehmenden beschädigte Sache repariert werden kann, erstatten wir auf dessen Wunsch bis 30 Prozent über dem Zeit­­wert (maximal 5.000 Euro).
  • Rabattschutz bei geliehenen Autos
    Wenn Sie einen Schaden mit oder an einem geliehenen Auto verursachen, wird der Fahrzeug­haltende in seiner Kfz-Haftpflicht- bzw. Voll­kasko-Versicherung zurückgestuft. Wir übernehmen den Ausgleich des Mehr­beitrags in den ersten 5 Jahren und die Erstattung der Selbst­beteiligung in seiner Vollkasko bis zu 2.000 Euro.
  • Erweiterter Schutz beim Abhanden­kommen von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
    Wenn Sie fremde Schlüssel verlieren, dann springen wir für die Kosten ein. Das gilt auch für Schlüssel zu geliehenen Autos und angemieteten Schließ­fächern in einem Geldinstitut.
  • Nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten
    Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus neben­beruflichen selbstständigen Tätigkeiten bis zu einem jährlichen Gesamt­umsatz von maximal 15.000 Euro. Dies gilt nur, sofern für diese Tätigkeiten kein Versicherungs­schutz durch eine andere Haftpflicht­versicherung besteht. Ausgeschlossen sind hand­werkliche Tätigkeiten (außer Fotografie), medizinische/heilende Tätigkeiten, planende/bau­leitende Tätigkeiten und beratende Tätigkeiten.
  • Heizöltanks auf dem selbstbewohnten Grundstück
    Wenn Grundwasser durch die Lagerung oder Verwendung von Heizöl verunreinigt wird oder Schäden am Erdreich entstehen, übernehmen wir den entstandenen Schaden.
  • Drohnen­halterhaftpflicht bis 250 g Abflug­gewicht der Drohne
    Wenn Sie Haltende von Flug­drohnen bis 250 g sind, sind Personen- und Sachschäden durch den Betrieb einer Flugdrohne versichert.
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