Das wird gezahlt
Im Schadenfall bestehen die Leistungen in der
- Prüfung der Haftungsfrage,
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, notfalls auch auf dem Prozessweg,
- Begleichung berechtigter Schadenersatzansprüche.
Der Geschädigte bekommt die Kosten erstattet, die aufgrund eines Schadens entstehen können, zum Beispiel in folgenden Fällen.
Personenschäden:
- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern
Sachschäden:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
- Regressansprüche von Versicherern (zum Beispiel eines Gebäudeversicherers)